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Ungeplante Behandlungen während eines vorübergehenden Aufenthaltes in Deutschland können z. B. eintreten, wenn
- Sie sich als Touristinnen und Touristen, Studentinnen und Studenten, entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder aufgrund einer weiteren Beschäftigung vorübergehend in Deutschland aufhalten und aufgrund akuter Beschwerden ärztlich behandelt werden müssen,
- Sie einen Unfall hatten und als Notfall in ein Krankenhaus in Deutschland eingeliefert werden,
- Sie an einer chronischen Erkrankung leiden oder schwanger sind und während des vorübergehenden Aufenthaltes in Deutschland medizinische Leistungen, einschließlich Medikamente, benötigen.
Allen Fällen ist gemein, dass sie unvorhergesehen eintreten, oder die Behandlung aus faktischen oder medizinischen Gründen nicht auf einen Zeitraum vor oder nach dem Aufenthalt in Deutschland verschoben werden kann. Dies ist insbesondere bei Notfällen oder akuten Schmerzen der Fall. Dabei darf der eigentliche Grund des Aufenthaltes nie die medizinische Behandlung an sich sein. Nur dann gilt sie als ungeplant und kann über die Europäische Krankenversicherungskarte abgerechnet werden. Ungeplant ist eine Behandlung auch dann, wenn Sie schwanger sind und nur deshalb in Deutschland entbinden möchten, weil Sie hier vor, während und nach der Entbindung familiäre Hilfe oder die Hilfe des Kindesvaters in Anspruch nehmen können. In diesem Fall ist Hauptzweck der Einreise nach Deutschland die Rückkehr in den Familienkreis und nicht allein die Entbindung an sich.
Das EU-Recht knüpft an den Fall einer ungeplanten Behandlung andere Rechtsansprüche und Verfahrensweisen als an den Fall einer geplanten Behandlung in Deutschland. Informationen unter welchen Voraussetzungen sich Ihr Krankenversicherungsträger an den in Deutschland entstehenden Behandlungskosten beteiligt, haben wir in der untenstehenden Dokumenten- und Linkbox für Sie zusammengestellt.
Gerne beraten wir Sie kostenfrei:
per E-Mail unter info@eu-patienten.de
oder telefonisch:
montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
freitags von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
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0228/9530800