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Wenn Sie sich in Deutschland behandeln lassen, werden regelmäßig Daten zu Ihrer Person von Gesundheitsdienstleistern und unter Umständen von Krankenkassen erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Schutz dieser personenbezogenen Daten hat europaweit und somit auch in Deutschland einen hohen Stellenwert.
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Diese Daten, insbesondere die dazugehörigen medizinischen Daten, sind besonders schützenswert. Daher werden an den Umgang mit medizinischen Daten besondere Anforderungen gestellt. Sie sollen als Patientin oder Patient darauf vertrauen können, dass Unbefugte nicht an Ihre Daten gelangen. Neben den datenschutzrechtlichen Vorschriften sollen auch das Berufsgeheimnis und die Schweigepflicht Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes bzw. Ihrer Zahnärztin oder Ihres Zahnarztes den Schutz Ihrer Daten sicherstellen.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten ist somit nur innerhalb des gesetzlichen Rahmens erlaubt – oder wenn Sie als Betroffener nach ausführlicher Vorinformation schriftlich eingewilligt haben.
Gesetzliche Regelungen zur Datenverarbeitung finden sich in
Spezielle Vorschriften finden sich in
Die Europäische Datenschutzverordnung wirkt unmittelbar ins nationale deutsche Recht hinein; wird folglich direkt angewendet.
Der Datenschutz richtet sich vor allem nach den folgenden Grundsätzen:
Ihre Datenschutzrechte im Einzelnen
Bitte beachten Sie, dass je nach Bundesland und Tätigkeitsfeld desjenigen, der die Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt andere Aufsichtsbehörden zuständig sein können.
Gerne beraten wir Sie kostenfrei:
per E-Mail unter info@eu-patienten.de
oder telefonisch:
montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
freitags von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
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0228/9530800